Seniorenerholungsaktion 2026

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Anbei finden Sie das Anmeldeformular für die heurige Seniorenerholungsaktion 2026 des Landes Kärnten.

1. Wer kann teilnehmen?
- Alle Kärntner Senior:innen ab dem 65. Lebensjahr, welche sozial- und erholungsbedürftig sind und keine besondere Betreuung oder Pflege benötigen.
 

2. Wann findet die Aktion statt?
18. Mai Feld am See Burgstallerhof
25. Mai Feld am See Burgstallerhof
08. Juni Drobollach Hotel Schönruh
15. Juni Drobollach Hotel Schönruh
21. September Feld am See Burgstallerhof
05. Oktober Drobollach Hotel Schönruh
 

3. Wo können sich Interessierte melden?
Die Anmeldung für die Seniorenerholungsaktion 2026 hat beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt/Sozialamt bis spätestens 31. März 2026 zu erfolgen.
- Für die Nominierung dürfen wir Ihnen ein Antragsformular zur Verfügung stellen.
- Ein ärztliches Attest ist seitens des AKL nicht notwendig, die Teilnehmer:innen müssen aber in der Lage sein ihren Alltag selbstständig zu bewältigen.
- Als Einkommensgrenze gilt der aktuelle (2025 bzw. 2026) Ausgleichszulagenrichtsatz (plus max. 10 Prozent).
- Die Anreise erfolgt mit einem Sammelbus von den jeweiligen Bezirksstädten aus.
- Nach Nominierung durch die Gemeinde/Sozialamt bis spätestens 31. März 2026 erfolgt die Zuteilung zu den jeweiligen Urlaubszielen und die Einladung mit Programm zum konkreten Termin.
- Für die Gemeinde fallen keine Kosten an. Sie haben aber bitte dafür Sorge zu tragen, dass die Senior:innen zur Sammelstelle in die jeweilige Bezirksstadt gebracht werden.
 

Es stehen insgesamt 240 Plätze zur Verfügung die seitens der Gemeinden und Sozialämter an Senior:innen vergeben werden können.
 

Für die Bearbeitung sind folgende Punkte zu beachten:
Die Anträge sind bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde oder für Mindestsicherungsbezieher: innen beim zuständigen Sozialamt einzubringen.
Die Teilnehmer: innen werden nach der Maßgabe von freien Plätzen aufgenommen.
Die Eingabe des Antrags erfolgt mittels Antragsformulars unter der E-Mail-Adresse: tanja.zauchner@ktn.gv.at.
 

Nachstehende Unterlagen sind beizulegen:
Pensionsnachweis Reihung der gemeldeten Personen durch die Gemeinde Begründung des besonderen Bedarfs der Erholung durch die Gemeinde, wenn die Pension über dem aktuellen Richtsatz liegt
 

 

 

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