Gemäß § 45 Abs. 6 werden im Internet ausschließlich die vom Gemeinderat gefassten Beschlüsse und die dazugehörigen Abstimmungsergebnisse veröffentlicht. Es handelt sich dabei nicht um das vollständige Sitzungsprotokoll. Die vollständige Niederschrift kann während der für den Parteienverkehr festgelegten Amtsstunden öffentlich eingesehen werden.