ÖGK schafft faire Kostenregelung für planbare Krankentransporte
Erste Vorschreibung für Kostenanteile bei
Krankentransporten startet im Jänner
Mit Jänner 2026 werden moderate Kostenanteile für planbare Krankentransporte, die mit 1. Juli
2025 eingeführt wurden, verrechnet. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) setzt damit
einen wichtigen Schritt zur nachhaltigen Sicherung der Krankenbeförderung.
Die Kostenbeteiligung betrifft ausschließlich planbare Krankentransporte ohne akuten medizinischen
Anlass, etwa regelmäßige, planbare Fahrten zu Therapien. Ziel ist es, Krankentransporte weiterhin
zuverlässig für jene Menschen verfügbar zu halten, die aus gesundheitlichen Gründen darauf
angewiesen sind, etwa gehunfähig erkrankte Personen, und gleichzeitig einen verantwortungsvollen
Umgang mit den vorhandenen Ressourcen sicherzustellen.
Für Krankenbeförderungen ohne sanitätsdienstliche Begleitung – beispielsweise mit Taxi oder
Fahrtendienst – wird ein Kostenanteil in Höhe der einfachen Rezeptgebühr (7,55 Euro) eingehoben.
Bei Krankentransporten mit sanitätsdienstlicher Betreuung, etwa bei liegendem Transport oder im
Tragsessel, beträgt der Kostenanteil die doppelte Rezeptgebühr (15,10 Euro). Die Einhebung erfolgt
gesammelt und beginnt im Jänner.
Nicht betroffen sind zeitkritische Transporte wie Rettungs- und Notarztfahrten. Ebenso ausgenommen
von der Kostenbeteiligung bleiben Kinder, Personen mit Rezeptgebührenbefreiung sowie
Patient*innen, die regelmäßig zu Dialyse-, Chemo- oder Strahlentherapien fahren. Zusätzlich gilt eine
jährliche Obergrenze von maximal 28 kostenpflichtigen Transporten.
Die Regelung ist eine Reaktion auf den anhaltenden Anstieg der Krankentransporte in den
vergangenen Jahren. Krankentransporte sind Teil der medizinischen Versorgung und sollen dort
eingesetzt werden, wo sie medizinisch notwendig sind. Die klare Unterscheidung zwischen
zeitkritischen und planbaren Transporten trägt dazu bei, die Versorgung langfristig abzusichern.
