Argumente für die Kastration von Katzen

  • Gesetzlich vorgeschrieben (Ausnahme: Bei der Bezirkshauptmannschaft gemeldete Katzenzuchten inkl. Eintragung in der österreichischen Heimtierdatenbank)
  • Keine lawinenartige Nachkommenschaft
  • Keine Verantwortung für diese Nachkommen
  • Keine Verantwortung für die Gewöhnung der Katzenwelpen an den Menschen
  • Größere Widerstandskraft kastrierter Tiere
  • deutlich höhere Lebenserwartung kastrierter Tiere
  • Keine Probleme durch scheue Streunertiere
  • Keine Belästigung von Menschen durch Kot, Harn, Lärm und den Anblick kranker Tiere
  • Verringertes Erkrankungsrisiko von Menschen durch von Katzen übertragbaren Krankheiten
  • Verringertes Erkrankungsrisiko von Nutztieren durch von Katzen übertragbaren Krankheiten
  • Verringerte Ausbreitung von Katzenkrankheiten
  • Verringerte negative Auswirkungen auf das Ökosystem

Als Kärntner Tierschutzombudsfrau möchte ich Sie von der Notwendigkeit Katzen kastrieren zu lassen überzeugen:

Täglich werde ich mit dem Problem der ungehemmten Katzenvermehrung konfrontiert. Einheimische und Touristen beklagen sich über leidende, kranke und durch Inzucht geschädigte Katzengruppen. Diese Populationen können auch den Menschen und der Umwelt Schwierigkeiten durch ihre Ausscheidungen und ihr Verhalten bereiten.

Eine einzige nichtkastrierte Katze kann in 5 Jahren 12.680 Nachkommen produzieren!

Diese Fähigkeit zur lawinenartigen Vermehrung gelingt durch eine außerordentlich hohe Fruchtbarkeit dieser Tierart. Etwa ab dem 7. Lebensmonat wirft eine Katze bis zu 3mal pro Jahr ca. 4 Katzenwelpen. Laufende Würfe erfolgen bis zu ihrem natürlichen Lebensende mit bis zu 20 Jahren. Nicht an Menschen gewöhnte Katzen lassen sich von Menschen nicht berühren und bekommen ebensolche scheuen Nachkommen.

Aus diesen Gründen gilt in Österreich eine Kastrationspflicht von Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie. Ausgenommen sind nur, bei der Bezirkshauptmannschaft, gemeldete Katzen die gechippt und in der Heimtierdatenbank registriert sind.