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Informationen zur Nationalratswahl am 29. September 2024

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Am Sonntag, 29. September 2024 findet in Österreich die Nationalratswahl 2024 statt. Stichtag war der 09. Juli 2024. Von den 183 Abgeordneten werden dabei 12 von den Kärntnerinnen und Kärntnern gewählt. Die Gemeinde St. Stefan im Gailtal befindet sich im Regionalwahlkreis 2 C – Kärnten West, in welchem 3 Mandate vergeben werden können.

Wer ist wahlberechtigt?

Zur Teilnahme an der Nationalratswahl sind Sie berechtigt, wenn Sie

  • spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden, d.h. am 29. September 2024 Ihren 16. Geburtstag feiern,
  • Österreicher mit Hauptwohnsitz in Österreich sind oder Auslandsösterreicher,
  • kein Wahlausschließungsgrund im Zusammenhang mit einer strafgerichtlichen Verurteilung vorliegt und
  • in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.

 

Wo kann gewählt werden?

Alle Personen, die in der Gemeinde St. Stefan im Gailtal im Wählerverzeichnis aufscheinen, erhalten eine amtliche Wahlinformation. Diese informiert Sie unter anderem, in welchem Wahlsprengel und Wahllokal Sie am Wahltag wählen können. Die Gemeindewahlbehörde der Gemeinde St. Stefan hat für die Nationalratswahl 2024 folgende Wahlsprengel festgelegt:

 

1/St. Stefan im Gailtal (Gemeindewahlbehörde) - barrierefrei

Wahllokal: Gemeindeamt St. Stefan – Kultursaal, Wahlzeit: 08.00 bis 14.00 Uhr

Dieser beinhaltet die Ortschaften Bach, Bodenhof, Edling, Nieselach, St. Stefan an der Gail, Schmölzing, Sussawitsch und Vorderberg.

 

2/St. Stefan im Gailtal – keine Wahlkartenwählerinnen und Wahlkartenwähler

Wahllokal: Gemeindeamt St. Stefan – Sitzungssaal, Wahlzeit: 08.00 bis 14.00 Uhr

Dieser beinhaltet die Ortschaften Bichlhof, Dragantschach, Hadersdorf, Karnitzen, Köstendorf, Latschach, Matschiedl, Pölland, Pörtschach, Sankt Paul an der Gail, Schinzengraben und Tratten.

 

Bitte bringen Sie ins Wahllokal einen amtlichen Lichtbildausweis mit, die amtliche Wahlinformation gilt nicht als Ausweis.

 

BEANTRAGUNG WAHLKARTE

Wahlberechtigte, die am Wahltag aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund von Ortsabwesenheit das zuständige Wahllokal voraussichtlich nicht aufsuchen können, haben die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen. Eine Begründung für die Verhinderung istunerlässlich. Die Beantragung hat durch die wahlberechtigte Person selbst zu erfolgen.

 

Mündliche Beantragung

Persönlich kann die Wahlkarte bis Freitag, 27. September, 12 Uhr, unter Vorlage eines Identitätsausweises im Gemeindeamt St. Stefan beantragt werden. Es besteht die Möglichkeit, direkt nach der Abholung im Gemeindeamt mit der Wahlkarte zu wählen und im Anschluss wieder abzugeben (Briefwahl). Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

 

Schriftliche Beantragung

Bitte verwenden Sie für die schriftliche Beantragung der Wahlkarte nach Möglichkeit die Internetplattform www.wahlkartenantrag.at

Per Post an: Gemeinde St. Stefan im Gailtal, 9623 Schmölzing 7

Per E-Mail an: st.stefan-gailtal@ktn.gde.at

 

Sofern der Antrag nicht über eine Internetplattform mit Antrags-Code Ihrer Wählerverständigungskarte oder qualifizierter elektronischer Signatur erfolgt, ist die Identität auf andere Weise – Vorlage der Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) oder einer anderen Urkunde, Angabe der Reisepassnummer oder der Nummer des Personalausweises, glaubhaft zu machen.

Schriftliche Anträge müssen bis spätestens Mittwoch, 25. September 2024 einlangen. Ein schriftlicher Antrag kann auch bis Freitag, 27. September 2024, 12 Uhr gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.

 

Da die Wahlkartensendungen auf dem Postweg mittels eingeschriebener Briefsendung übermittelt werden müssen, achten Sie bitte auf die rechtzeitige Beantragung. Mit qualifizierter elektronischer Signatur beantragte Wahlkarten werden mittels einfacher Briefsendung zugestellt.

 

Wählen mit der Wahlkarte

Bitte beachten Sie die Information zum Wählen mit der Wahlkarte des Bundeministeriums für Inneres, welche Ihnen mit der Wahlkarte ausgefolgt wird.

 

Weitere Informationen zur Nationalratswahl 2024 erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres.

https://www.bmi.gv.at/412/Nationalratswahlen/Nationalratswahl_2024/start.aspx