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EUROPAWAHL – 09. Juni 2024

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Am 9. Juni 2024 findet in Österreich die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments statt. Österreich hat Anspruch auf 20 Mandate. Stichtag war der 26. März 2024.

 

Wer ist wahlberechtigt?

Zur Teilnahme an der Europawahl sind Sie berechtigt, wenn Sie

  • spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden, d.h. am 09. Juni 2024 Ihren 16. Geburtstag feiern,
  • Österreicher oder Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich sind oder Auslandsösterreicher,
  • in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind und
  • kein Wahlausschließungsgrund im Zusammenhang mit einer strafgerichtlichen Verurteilung vorliegt.

Wo kann gewählt werden?

Alle Personen, die in der Gemeinde St. Stefan im Gailtal im Wählerverzeichnis aufscheinen, erhalten bis spätestens Ende Mai eine amtliche Wahlinformation. Diese informiert Sie unter anderem, in welchem Wahlsprengel und Wahllokal Sie am Wahltag wählen können.

WICHTIGE ÄNDERUNGEN!

Durch das Wahlrechtsänderungsgesetz 2023, welches mit 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist, gibt es wesentliche Gesetzesänderungen betreffend Wahlabwicklung. Die wesentlichsten Änderungen sind u.a.:

In jedem Gebäude mit einem oder mehreren Wahllokalen muss zumindest ein Wahllokal barrierefrei erreichbar sein. Bei persönlicher Beantragung einer Wahlkarte besteht die Möglichkeit, unmittelbar nach der Ausstellung mittels Briefwahl zu wählen. Am Wahltag werden den örtlichen Sprengelwahlbehörden sämtliche bei der Bezirkshauptmannschaft und der Gemeinde vor dem Wahltag eingelangten Wahlkarten des Sprengels mittels Wahlkarten-Paketen zugestellt. Diese haben die Wahlkarten noch am Wahltag – nach Schließung des Wahllokals – auszuwerten.

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen, aus wirtschaftlichen Gründen und da es auch immer schwieriger wird, Personen zu finden, die eine Funktion als Mitglied einer Wahlbehörde annehmen, hat die Gemeindewahlbehörde für die Europawahl 2024die Wahlsprengel zusammengelegt. Für sämtliche Wähler befindet sich das Wahllokal im Gemeindeamt Stefan im Gailtal, 9623 Schmölzing 7.

Bitte bringen Sie ins Wahllokal einen amtlichen Lichtbildausweis mit, die amtliche Wahlinformation gilt nicht als Ausweis.

1/St. Stefan im Gailtal (Gemeindewahlbehörde)

Wahllokal: Gemeindeamt St. Stefan – Kultursaal, Wahlzeit 08.00 bis 14.00 Uhr

Dieser beinhaltet die bisherigen Sprengel 1/St. Stefan im Gailtal und 5/Vorderberg mit den Ortschaften Bach, Bodenhof, Edling, Nieselach, St. Stefan an der Gail, Schmölzing, Sussawitsch und Vorderberg

2/St. Stefan im Gailtal

Wahllokal: Gemeindeamt St. Stefan – Sitzungssaal, Wahlzeit 08.00 bis 14.00 Uhr

Dieser beinhaltet die bisherigen Sprengel 2/Köstendorf, 3/ St. Paul und 4/Tratten mit den Ortschaften Bichlhof, Dragantschach, Hadersdorf, Karnitzen, Köstendorf, Latschach, Matschiedl, Pölland, Pörtschach, Sankt Paul an der Gail, Schinzengraben und Tratten.

BEANTRAGUNG WAHLKARTE

Wahlberechtigte, die am Wahltag aus gesundheitlichen oder anderen Gründen das zuständige Wahllokal voraussichtlich nicht aufsuchen können, haben die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen. Eine Begründung für die Verhinderung ist unerlässlich.

Mündliche Beantragung:

Persönlich kann die Wahlkarte bis Freitag, 07. Juni, 12 Uhr, unter Vorlage eines Identitätsausweises im Gemeindeamt St. Stefan beantragt werden. Es besteht die Möglichkeit, die Wahlkarte direkt nach der Abholung im Gemeindeamt auszufüllen und unmittelbar im Anschluss wieder abzugeben. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Schriftliche Beantragung:

Bitte verwenden Sie für die schriftliche Beantragung der Wahlkarte nach Möglichkeit die Internetplattform www.wahlkartenantrag.at

Per Post an: Gemeinde St. Stefan im Gailtal, 9623 Schmölzing 7

Per E-Mail an: st.stefan-gailtal@ktn.gde.at

Sofern der Antrag nicht über eine Internetplattform mit Antrags-Code Ihrer Wählerverständigungskarte oder qualifizierter elektronischer Signatur erfolgt, ist die Identität auf andere Weise – Vorlage der Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) oder einer anderen Urkunde, Angabe der Reisepassnummer oder der Nummer des Personalausweises, glaubhaft zu machen.

Schriftliche Anträge müssen bis spätestens Mittwoch, 05. Juni einlangen. Ein schriftlicher Antrag kann auch bis Freitag, 7. Juni, 12 Uhr gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.

Da die Wahlkartensendungen auf dem Postweg mittels eingeschriebener Briefsendung übermittelt werden müssen, achten Sie bitte auf die rechtzeitige Beantragung. Mit qualifizierter elektronischer Signatur beantragte Wahlkarten werden mittels einfacher Briefsendung zugestellt.

Wählen mit der Wahlkarte

Bitte beachten Sie die Information zum Wählen mit der Wahlkarte des Bundeministeriums für Inneres, welche Ihnen mit der Wahlkarte ausgefolgt wird.

Mehr Informationen zur Europawahl finden Sie unter: https://www.bmi.gv.at/wahlen

Als Vorsitzender der Gemeindewahlbehörde bitte ich um Verständnis für die Zusammenlegung der Wahlsprengel und ersuche, vom demokratischen Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Ihr Bürgermeister LAbg. Ronny Rull e.h.