Die Senior:innenerholungsaktion „Aktiv und fit im Alter“ fördert eine aktive Teilnahme am sozialen Leben und ist ein
Zeichen der Wertschätzung seitens des Landes Kärnten gegenüber der alteren Generation. Im Rahmen eines
einwöchigen ErholungsaufenthaItes werden begleitende Referate und Vortrage sowie gesundheitserhaltende
Aktivitäten angeboten. Rechtsinformationen, kreative und kulturelle Angebote runden die Senior:innenerholung ab
Mit dem Angebot wird das sozial- und seniorenpolitische Ziel verfolgt, den Kärntner Senior*innen langfristig ein
selbständiges Leben in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen.
Wer kann teilnehmen?
- Alle Kärntner Senior:innen ab dem 65. Lebensjahr, welche sozial- und erholungsbedürftig sind und
keine besondere Betreuung oder Pflege benötigen,
2. Wann findet die Aktion statt?
Im Mai, September und Oktober 2023
3. Wo können sich Interessierte melden?
Die Anmeldung für die Seniorenerholungsaktion 2023 hat beim zuständigen
Wohnsitzgemeindeamt/Sozialamt bis spätestens 27. März 2023 zu erfolgen.
Für die Nominierung dürfen wir Ihnen ein Antragsformular zur Verfügung stellen
Ein ärztliches Attest ist von unserer Seite nicht notwendig, die Teilnehmer müssen aber in der Lage sein
ihren Alltag selbstständig zu bewältigen
Als Einkommensgrenze gilt der Ausgleichszulagenrichtsatz (zum Beispiel bei alleinstehenden Personen
derzeit€ 1.030,49 bzw. für Ehepaare und Lebensgemeinschaften€ 1.625,71 brutto( plus max. 10
Prozent)
Die Anreise erfolgt mit einem Sammelbus von den jeweiligen Bezirksstädten aus
Nach Nominierung durch die Gemeinde/Sozialamt bis spätestens 25. März 2023 erfolgt die Zuteilung zu
den jeweiligen Urlaubszielen und die Einladung mit Programm zum konkreten Termin.
Für die Gemeinde fallen keine Kosten an. Sie haben aber dafür Sorge zu tragen, dass die Senior'’innen
zur Sammelstelle in die jeweilige Bezirksstadt gebracht werden.
Es stehen insgesamt 240 Platze zur Verfügung die seitens der Gemeinden und Sozialämter an Senior*innen
vergeben werden können.
Für die Bearbeitung sind folgende Punkte zu beachten:
1. Die Anträge sind bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde oder für
Mindestsicherungsbezieher*innen beim zuständigen Sozialamt einzubringen.
2. Die Teilnehmer*innen werden nach der Maßgabe von freien Plätzen aufgenommen.
3. Die Eingabe des Antrags erfolgt mittels Antragsformular unter der E-Mail-Adresse
tanja.zauchner@ktn.gv.at
4. Nachstehende Unterlagen sind beizulegen:
- Einkommensnachweis
- Reihung der gemeldeten Personen durch die Gemeinde
- Begründung des besonderen Bedarfs der Erholung durch die Gemeinde
Ansprech- und Auskunftsperson
Tanja Zauchner
Tel.: +43 (0) 50536 - 33083
tanja.zauchner©ktn.gv.at