Wer ist wohl in der Überschrift gemeint?
Natürlich der Hund, und das völlig zu recht. Aufgrund der Bedeutung des Hundes für den Menschen stellt auch das Sachgebiet „Tierschutz und –kontrollen der Kärntner Landesregierung dieses Lebewesen im Jahr 2022 in den Mittelpunkt.
Als Tierschutzombudsfrau führe ich in diesem Artikel Interessantes und Rechtliches zur Hundehaltung an:
Noch vor der Anschaffung muss klar sein, dass ein Hund nicht nur Freude bedeutet. Genaueste Erkundigungen über Art- und Rassespezifischen Eigenschaften, Bedürfnisse und Verhalten sind einzuholen um negative Überraschungen möglichst zu vermeiden. Der nötige Zeit- und Geldeinsatz eines Hundehalters für seinen Hund ist nämlich enorm. Täglich einige Stunden Zeit für sein Haustier zu reservieren und durchschnittliche Kosten für ein ganzes Hundeleben von 12 -20 000 Euro sind beachtliche Leistungen eines Hundehalters. Als Rudeltiere wollen Hunde am liebsten beim Rudel, sprich ihrem Menschen, bleiben. Mit ausreichender Gewöhnung ist zwar das Alleine bleiben trainierbar, aber suboptimal.
Wenn Zeit, Geld und Geduld fehlen, ist es „aktiver Tierschutz“ sich keinen Hund anzuschaffen!
Auf der Internetseite des Vereins „Tierschutz macht Schule“ sind wertvolle Informationen und kostenfreie Broschüren, auch über Hunde, zu finden. Die Vereinigung österreichischer Hundeverhaltenstrainerinnen (VÖHT) liefert auch kompetente Informationen (siehe link 0).
Ist die geistige Vorarbeit geschafft und eine Entscheidung „pro Hund“ gefallen, sieht man sich am Besten in Tierheimen, bei Tierschutzvereinen und bei heimischen Züchtern um, zu denen ein persönlicher Kontakt hergestellt werden kann und es ausreichend Möglichkeit gibt, das Tier vor der Übernahme kennen zu lernen. Es kommt leider immer wieder zu bösen Überraschungen, wenn Hunde über unbekannte Stellen bezogen werden. Bei diesen Tieren ist die Wahrscheinlichkeit von Verhaltensstörungen oder nicht gleich ersichtlichen Erkrankungen wesentlich höher.
Eine Hundezucht ist, nach dem Tierschutzgesetz, mindestens bei der Bezirkshauptmannschaft/dem Magistrat meldepflichtig.
Werden drei oder mehr Zuchthündinnen gehalten oder mehr als drei Würfe im Jahr abgegeben, ist die Hundezucht sogar bewilligungspflichtig.
Übrigens versteht man unter Zucht u.a. jede nicht verhinderte Anpaarung!
Mit dem Ziel, dass möglichst nur gesunde Welpen geboren werden, die frei von angeborenen Erkrankungen und körperlichen Gebrechen sind, die Schmerzen und Leiden verursachen, müssen der Behörde im Zuge der Zuchtmeldung tierärztliche Untersuchungen von den Zuchthunden vorgelegt werden. „Qualzuchten“ wird somit ein Riegel vorgeschoben. Die Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz veröffentlicht die, von der Hunderasse abhängigen, nötigen Untersuchungen in einem Leitfaden zur Beurteilung von Qualzuchtmerkmalen bei Hunden (siehe link 1).
Auf der Homepage der Kärntner Tierschutzombudsstelle sind offizielle Kärntner Hunde- und Katzenzüchter aufgelistet (siehe link 2).
Je mehr ein Welpe und Junghund in das menschliche Leben integriert wird, desto leichter findet sich er später zurecht. Sich über die Präge- und Sozialisierungsphase eines Hundes ausführlich zu informieren und den zukünftigen vierbeinigen Freund mindestens zweimal während der Säugeperiode beim Züchter zu besuchen, ist ratsam. Als Hundehalter sollten, bitte nur unter kompetenter Anleitung, sog. Welpenspielgruppen und Junghundetrainings genutzt werden.
In der Anlage 1 der 1. Tierhaltungsverordnung sind die gesetzlichen Mindestanforderungen an eine Hundehaltung definiert (siehe link 3). Eine Haltung unter diesen Standards ist strafbar. Für echte „Freunde“ sollten diese rechtlichen Mindestanforderungen natürlich deutlich überschritten werden.
Nach dieser Verordnung darf ihr Hundewelpe erst nach der achten Lebenswoche bei Ihnen einziehen und eine konsequente Erziehung durch menschliche Rudelmitglieder erfahren. Zum Beispiel wird die Beißhemmung mit der Mutterhündin und Geschwistern sehr gut trainiert. Auch ältere Hunde lernen mit positiver Verstärkung noch sehr gerne. Bei der Ausbildung des Hundes ist darauf zu achten, dass sie auf den Grundlagen der lerntheoretischen Erkenntnisse aufbaut und Methoden der positiven Motivation der Vorzug vor aversiven Methoden gegeben wird (siehe link 4, Verordnung des Bundesministers für Gesundheit hinsichtlich näherer Bestimmungen über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden). Bei tierschutzqualifizierten Hundetrainern, wird mit modernen und fairen Methoden unterrichtet (siehe link 4).
Ihr Hund müsste schon mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und in der amtlichen Heimtierdatenbank auf den Züchter registriert sein. Als frischgebackener Tierhalter müssen sie die Daten auf ihre Kontaktdaten ummelden (siehe link 5) und zusätzlich eine Hundeanmeldung bei der Gemeinde tätigen. Diese zwei Meldungen betreffen unterschiedliche rechtliche Grundlagen. Die verpflichtende Heimtierdatenbankmeldung beruht auf den § 24a des Tierschutzgesetzes (siehe link 6) und die verpflichtende Meldung einer Hundemeldung an die Gemeinde auf den Kärntner Hundeabgabengesetz (siehe link 7).
Wenn sich die Kontaktdaten (z.B. Adresse, Telefonnummer) des Hundehalters ändern, ist natürlich auch eine Änderung in der Heimtierdatenbank nötig. Die Hundedatenbank dient der Rückführung herrenloser Tiere an ihre Besitzer. Dies ist nur möglich, wenn die Daten aktuell gehalten werden!
Damit ihr „Wolfabkömmling“ andere Mitmenschen nicht stört, ist der richtige Umgang mit dem Tier wesentlich. Hierbei denke ich an die Einhaltung von Maulkorb- und Leinenpflicht und das Bellstopptraining (siehe link 8, Kärntner Landessicherheitsgesetz und § 69 Absatz 4 des Kärntner Jagdgesetz). Die auf dem Kärntner Jagdgesetz erlassenen Vorschriften, als Hundehalteverordnung, als Wildschutzverordnung oder Hundehaltevorschrift bezeichnet, gelten in den Städten Klagenfurt, Villach und allen Bezirken außer Feldkirchen, Hermagor und Wolfsberg bis einschließlich 31. Juli 2022. Die Gültigkeit endet im Bezirk Feldkirchen mit dem Ablauf des 15. Juni jeden Jahres, im Bezirk Hermagor mit dem 15. Juli 2021 und im Bezirk Wolfsberg mit Ende des 30. Juni 2022.
Auf den Homepages der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und 4 Pfoten findet man u.a. Folder über geeignete Maulkörbe inkl. Gewöhnungstraining und über tierschutzgerechte Halsbänder/Brustgeschirre (siehe link 9).
Mit einem guten Wissen zur Hundehaltung ausgestattet und der Bereitschaft dazuzulernen, sollte es möglich sein, dem „besten Freund des Menschen“ gerecht zu werden!
Mag. Dr. Jutta Wagner, Tierschutzombudsfrau, März 2022