Bürgerservice
Gewalt in der Familie
- Hilfe für Betroffene
- Verständigung der Polizei
- Sofortiges Betretungsverbot zum Schutz vor Gewalt
- Verständigung der Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen
- Verständigung des Kinder- und Jugendhilfeträgers
- Verständigung der Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen
- Einstweilige Verfügung durch das Bezirksgericht bei Gewalt in Wohnungen
- Einstweilige Verfügung durch das Bezirksgericht zum allgemeinen Schutz vor Gewalt
- Die strafrechtliche Verfolgung von Gewalttätern
- Pauschalentschädigung für Schmerzengeld
- Recht auf Trennung
- Allgemeine Beratungsstellen bei Gewalt
- Mediation
- Gewalt an Kindern und Jugendlichen
- Allgemeine Hinweise zur Gewalt an Kindern und Jugendlichen
- Formen von Gewalt an Kindern und Jugendlichen
- Gewaltformen an Kindern und Jugendlichen erkennen
- Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt
- Erziehung – Gewalt ist keine Lösung
- Spezielle Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche bei Gewalt
- Gewalt an Frauen
- Gewalt an Männern
- Gewalt an älteren Menschen
- Hilfe für gewalttätige Menschen
Verbrechensopfer können sich an zahlreiche Stellen wenden, die kostenlose Rechtsauskunft bieten. Mehr darüber lesen Sie im Kapitel "Rechtsberatung für Verbrechensopfer".
Aktuelle Informationen zu Gewalt in der Familie, sofortigem Betretungsverbot, Gewalt an Kindern und Jugendlichen, Gewalt an Frauen und Männern, Beratungsstellen etc.
Stand: 01.01.2019
Hinweis
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Abgenommen durch:
HELP-Redaktion
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Quelle: HELP.gv.at